Rechtsprechung
   BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24722
BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B (https://dejure.org/2018,24722)
BSG, Entscheidung vom 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B (https://dejure.org/2018,24722)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - B 11 AL 6/18 B (https://dejure.org/2018,24722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Begriff der Überraschungsentscheidung; Schlüssige Bezeichnung eines Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 106 Abs. 1
    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Die richterliche Hinweispflicht (§ 106 Abs. 1 SGG) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Hauck in Hennig, SGG, § 106 RdNr 10, Stand September 2010) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 34).

    Daneben fehlt eine Auseinandersetzung damit, dass Hinweispflichten tatsächliche und rechtliche Würdigungen voraussetzen, die sich regelmäßig erst aufgrund einer abschließenden Beratung des Gerichts ergeben können (vgl BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 35 mwN), sodass aufklärende Hinweise zu allen Detailfragen nicht zu verlangen sind.

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 7/12 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Bestimmtheit des Bescheides -

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Die gesamtschuldnerische Haftung trifft jeden Erben gesondert und bewirkt gerade nicht, dass das streitige Rechtsverhältnis ihnen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden könnte (so BSG vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 2 RdNr 10 mwN).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 P 8/13 R

    Private Pflegeversicherung - privates Krankenversicherungsunternehmen -

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt allerdings nur vor, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl nur BSG vom 22.4.2015 - B 3 P 8/13 R - BSGE 118, 239 = SozR 4-3300 § 23 Nr. 7, RdNr 37; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 62 RdNr 8b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 7/12 AL 27/16

    Beiladung; Erbe; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Ermessen; Ermessensausübung;

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    LSG Niedersachsen-Bremen 12.12.2017 - L 7/12 AL 27/16.
  • BSG, 07.06.2016 - B 13 R 40/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Der Verfahrensmangel einer Überraschungsentscheidung ist deshalb nur dann schlüssig bezeichnet, wenn im Einzelnen vorgetragen wird, aus welchen Gründen auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Prozessverlaufs nicht damit rechnen musste, dass das Gericht seine Entscheidung auf einen bestimmten Gesichtspunkt stützt (BSG vom 7.6.2016 - B 13 R 40/16 B - juris RdNr 9).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Wird das Vorliegen eines Verfahrensmangels nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160a RdNr 16 mwN).
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Hierzu ist aufzuzeigen, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
    Auszug aus BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B
    Doch hat die Beklagte nicht nachvollziehbar dargelegt, dass sich aus dem von ihr genannten Urteil des BSG vom 19.1.1978 (4 RJ 47/77 - BSGE 45, 271 = SozR 1200 § 51 Nr. 3) ein hiervon abweichender Rechtssatz ergibt.
  • LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18

    Überschreitung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Altersrente

    Auch lässt sich dieser Passage nicht entnehmen, dass es für das - unstreitig von der Beklagten zu betätigende Ermessen - ausreichen würde, wenn sich in dem streitentscheidenden Bescheid - wie im vorliegenden Fall - überhaupt keine Ausführungen zur Ermessensbetätigung finden (siehe insgesamt hierzu auch BSG, Beschluss vom 18. Juli 2018, B 11 AL 6/18 B, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht